In den letzten Jahrzehnten hat der Arbeitsschutz in Deutschland stetig an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Arbeitsunfälle konnten reduziert werden. Die Arbeit insgesamt wurde ungefährlicher und die körperlichen Belastungen konnten ebenfalls reduziert werden.
Trotz dieser Erfolge darf der intensive Einsatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus humanitären, ethischen und sozialen Gründen nicht nachlassen. Aber auch wirtschaftliche Aspekte – hohe Aufwendungen für Heilung und Entschädigung, von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aufzubringen – spielen dabei keine unwichtige Rolle. Das ist auch im wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen.
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) übernehmen dabei eine wichtige Rolle.
Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass die ausführenden Personen aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen, Unfälle zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Sie sind, ohne dafür festgeschriebenen Zeitaufwand, auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend sowie ehrenamtlich tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sicherheitsbeauftragte wirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin.
Sicherheitsbeauftragte sind vom Unternehmer bestellte Personen, die ihn bei der Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterstützen. Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden.
Der Unternehmer und in seiner Vertretung selbstverständlich auch die Betriebsleitung, der Meister und andere Personen mit Weisungsbefugnis tragen Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Art und Umfang der Verantwortung richten sich nach der betrieblichen Stellung und dem jeweiligen Aufgabengebiet. Sicherheitsbeauftragte tragen hingegen nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als jeder andere Beschäftigte. Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen.
Ziel der Ausbildung ist es, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. Die wichtigsten Ausbildungsziele sind:
Sicherheitsbeauftragte kennen ihre Rolle im Betrieb
Sicherheitsbeauftragte kennen inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz
Sicherheitsbeauftragte kennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und wissen, wie Kollegen dafür sensibilisiert werden können
Sicherheitsbeauftragte kennen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheitsbeauftragte wissen, wie sie die Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren können
Ich führe die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten sowohl im Präsenz als auch im Onlineunterricht durch. So haben auch nicht ortsansässige Personen die Möglichkeit, die Ausbildung zu genießen.
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