„Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst – fange es an. In der Kühnheit liegt Genie, Macht und Magie.
“Johann Wolfgang von Goethe
Es gab in der Vergangenheit, es gibt heute und es wird in der Zukunft viele Gelehrte sowie sonstige wissende Personen, die mit klugen und weniger klugen Sprüchen über den Sinn, über die Aus- und Weiterbildung von sich reden machten.
Eine wesentliche Information eint aber alle: Ohne stetiges Lernen, bleibt man auf der Strecke.
Doch dabei lernt der Mensch stets und ständig. Denn unser Gehirn lernt von der Geburt bis zum Tod. Dies können wir nicht verhindern.
Aus lernpsychologischer Sicht wird Lernen als ein Prozess der relativ stabilen Veränderung des Verhaltens, Denkens oder Fühlens, als verarbeitete Wahrnehmung der Umwelt oder Bewusstwerdung eigener Regungen, aufgefasst (Qualifikation). [Gabler Wirtschaftslexikon – Definition Lernen]
Der Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter hat für jedes Unternehmen oberste Priorität. Dies braucht stabile und verlässliche Grundlagen, um der großen Verantwortung nachkommen zu können. Darum sind ausführliche Kenntnisse der Arbeitsschutzbestimmungen für jedes Unternehmen unerlässlich.
Nach § 4 Nr. 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie der sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen. Das bezieht sich nicht nur auf die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Hierzu zählt auch und insbesondere die regelmäßige Aus- und Weiterbildung der mit besonderen Aufgaben im Arbeits- und Brandschutz beauftragten Beschäftigten.
Im Wesentlichen führe ich Aus- und Weiterbildungen für Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer durch.
Diese Module hängen naturgemäß sehr eng mit meiner beruflichen Tätigkeit zusammen.
Je nach Ausbildungsinhalt führe ich Präsenz und/ oder Online-Seminare durch. So können Sie und Ihre Mitarbeiter flexibel planen.
Aus- und Weiterbildung heißt für mich, dass ich Ihnen sowohl die Theorie als auch die Praxis darstelle. Dadurch können Sie bereits während des Seminars den Bezug zu Ihrer Tätigkeit finden.
Unternehmer sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die Bestellung Sicherheitsbeauftragten.
Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, den Unternehmer oder die Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz
zu unterstützen.
Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Ihnen kommt
aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer
jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf.
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne
Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der
Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen und Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die
Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.